Kinderrechte ins Grundgesetz!
Über 30 Jahre ist es her, seit Deutschland die UN Kinderrechtskonvention unterschrieben hat. Im Grundgesetz sind die Kinderrechte bei uns aber bisher nicht. Warum?
„Was macht ihr heute in der Schule?“, fragt Birte ihren achtjährigen Sohn Lukas beim Frühstück. „Keine Schulaufgabe, hoffentlich?“
„Nein, wir haben heute Kinderparlament.“
„Echt? Und was macht ihr da?“
„Wir sprechen über Änderungen an der Schule. Wir können Vorschläge machen, und dann stimmen wir ab.“
„Wie, welche Änderungen? Weniger Unterricht?“
„Nein“, kichert Lukas. „Leider nicht. Aber ob wir auf dem neuen Spielplatz lieber eine Kletterwand oder lieber einen Basketballkorb haben wollen. Zum Beispiel. Oder wo wir unsere Wanderwoche haben möchten. Sowas halt. Ach, und wir stellen Regeln auf, dass wir uns alle respektieren sollen und so, du weißt schon, gegen Rassismus.“
Lukas ist stolz, dass er das Wort kennt. „Weißt du, wir Kinder haben Rechte, und wir können nicht früh genug anfangen, die zu lernen, sagt unsere Lehrerin.“
Birte ist beeindruckt.
Ja, Kinder haben Rechte
Bei uns ist es zum Glück meistens so, dass Erwachsene diese Rechte wahrnehmen und die Entscheidungen treffen, über Bildung, über Betreuung, über Sicherheit. Entscheidungen, die Kinder betreffen – aber die entscheiden nicht mit.
Vgl. 10 Kinderrechte - darum sind sie wichtig
Nicht, weil jemand es schlecht meint. Sondern weil es so vorgesehen ist. Kinder leben in einer Welt, die für sie organisiert wird. Sie sind geschützt, versorgt, erzogen – und gleichzeitig selten gehört.
Die Frage ist nicht, ob Kinder Rechte haben. Die Frage ist, wie sichtbar und verbindlich diese Rechte sind – auch dort, wo sie niemand laut einfordert.
Kinderrechte in Deutschland – ein Überblick
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde bei uns wenig über die Rechte von Kindern nachgedacht. Sie waren kleine Erwachsene, die es mit Strenge zu erziehen und zu bilden galt. Das änderte sich erst zu Beginn des vorigen Jahrhunderts. Ein Abriss:
1900: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder sind rechtlich Teil der Familie, stark unter elterlicher Autorität („väterliche Gewalt“).1919: Weimarer Reichsverfassung
Erste Ansätze staatlicher Verantwortung für Kinder, aber noch keine subjektiven Kinderrechte.1949: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 6: Schutz von Ehe und Familie, Elternrecht ist zentral.
Aber: Kinder werden nicht ausdrücklich als eigenständige Grundrechtsträger genannt (auch wenn sie faktisch Träger von Grundrechten sind).1960er–70er Jahre
Wandel: Abschaffung autoritärer Erziehungsrechte, stärkere Orientierung am Kindeswohl.1989: UN-Kinderrechtskonvention
Meilenstein: Kinder sind nun eigenständige Rechtssubjekte (Schutz, Förderung, Beteiligung).1992: Deutschland ratifiziert die UN Kinderrechtskonvention
Anfangs mit Vorbehalten, 2010 wird sie dann vollständig anerkannt.2000er–heute:
Ausbau von Kinderrechten im einfachen Recht (z. B. Beteiligung, Schutz vor Gewalt),
aber noch keine explizite Verankerung im Grundgesetz.
Und wie sieht es sonst so aus, in der Welt?
Viele Staaten orientieren sich an der UN-Kinderrechtskonvention – mal mehr, mal weniger.
In Südeuropa gibt es oft gute Gesetzestexte, aber die Umsetzung ist schwach
In Ländern des Globalen Südens sind Kinder trotz der fast universell ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention durch Armut, Hunger, fehlende Bildung und bewaffnete Konflikte stark gefährdet. Millionen Kinder leiden unter Ausbeutung, Kinderarbeit, mangelnder Gesundheitsversorgung und Gewalt. Organisationen wie UNICEF und lokale Akteure, darunter auch die Deutsche Lebensbrücke, arbeiten an der Umsetzung von Schutz- und Förderrechten.
In den Industriestaaten ist die Umsetzung insgesamt deutlich besser, Kinderrechte haben aber auch dort nicht immer Verfassungsrang
Die größten Probleme in Bezug auf Kinderrechte
Kinderarbeit (in Afrika, Asien und Lateinamerika) ist das weltweit größte Problem bei der Umsetzung von Kinderrechten. Derzeit arbeiten geschätzt rund 160 Millionen Kinder, vor allem in der Landwirtschaft.
Kindersoldaten (v. a. in Konfliktregionen)
Fehlender Zugang zu Bildung (wegen Armut, keiner schulischen Infrastruktur oder auch Diskriminierung von Mädchen). Hier engagiert sich die Deutsche Lebensbrücke für Bildungsprojekte in Liberia
Wenn Kinder faktisch Rechte haben, warum sollen Kinderrechte dann noch ins Grundgesetz?
Ja, in Deutschland haben Kinder heute viele Rechte. Trotzdem macht eine Verankerung dieser Rechte im Grundgesetz Sinn – auch, um Kinderrechte vor Änderungen oder Rückschritten bei radikalen politischen Wechseln zu schützen. Hier sind ein paar Argumente dafür:
Eigenständige Grundrechtsträger sichtbar machen
→ Kinder sind nicht nur „Anhängsel“ der Eltern.Kindeswohl verfassungsrechtlich stärken
→ klare Priorität bei staatlichen Entscheidungen (Gerichte, Behörden).Beteiligungsrechte sichern
→ Kinder als Subjekte, nicht als Objekte staatlichen Handelns.Verbindlichkeit erhöhen
→ Grundgesetz bindet Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung stärker als einfaches Recht.Lücken im bestehenden System schließen
→ derzeit indirekter Schutz über Elternrechte, nicht über explizite Kinderrechte.Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention konsequent fortführen
Signalwirkung
→ politisch und gesellschaftlich: Kinderrechte sind zentrale, unumstößliche Werte.
Gibt es Gegenargumente, oder warum hält sich die Politik zurück?
Es gibt eine ganze Reihe von Stimmen in Gesellschaft und Politik, die trotzdem gegen eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sind. Warum? Ein Auswahl von Argumenten:
Elternrecht (Art. 6 GG) könnte relativiert werden
→ Sorge vor stärkerem staatlichen Eingriff in Familien.„Symbolpolitik“-Argument
→ Kritiker sagen: Kinder haben bereits Grundrechte, eine zusätzliche Norm sei überflüssig.Unklarheit der Formulierung
→ Begriffe wie „Kindeswohl“ sind auslegungsbedürftig → Kritiker befürchten mehr Macht für Gerichte.Kompetenzverschiebung
→ Befürchtung: mehr Einfluss des Staates gegenüber Eltern.Politischer Dissens
→ Uneinigkeit über konkrete Ausgestaltung (z. B. Gewichtung von Elternrecht vs. Kinderrecht).
Länder mit Kinderrechten in der Verfassung
Es gibt allerdings Länder, in denen Kinderrechte bereits in der Verfassung verankert sind. Z. B.
In Österreich stehen Kinderrechte seit 2011 ausdrücklich in der Verfassung
In der Schweiz sind Schutz und Förderung von Kindern in der Bundesverfassung verankert
Auch in Spanien ist der ausdrückliche Schutz von Kindern verfassungsrechtlich geregelt.
Portugal hat bereits sehr weitgehende Kinderrechte.
In Südafrika gelten besonders starke, detaillierte Kinderrechte.
In Brasilien sind Kinderrechte umfassend in der Verfassung verankert, inkl. der staatlichen Schutzpflicht
Demokratiefördernde Angebote für Kinder in Deutschland
Auch, wenn bei uns die Kinderrechte noch nicht im Grundgesetz verankert sind, gibt es in Deutschland seit Jahren eine ganze Reihe von Angeboten und Programmen, die bei den Kindern das Bewusstsein ihrer Rechte stärken und ihre Beteiligung im Sinne aktiver demokratischer Partizipation fördern:
1. Beteiligungsformate (direkte Mitbestimmung)
-
In vielen Städten, Schulen und Kitas etabliert
Formen: Kinderparlamente (kommunal oder schulisch), Kinderräte / Kinderkonferenzen
Funktion: Kinder diskutieren Themen und treffen Entscheidungen (z. B. Schulhofgestaltung, Freizeitangebote)
Ziel: Demokratie praktisch erleben
Schon in Kitas sind gewählte Gremien oder regelmäßige Abstimmungen im Alltag üblich!
-
Beteiligungsprojekte in Städten (Workshops, Planungsprozesse)
Kinder werden in Stadtentwicklung oder Politik einbezogen
Ziel: Selbstwirksamkeit & politisches Verständnis
2. Bildung & Programme
-
zentrales Förderprogramm des Bundes
unterstützt Projekte gegen Extremismus und für demokratische Bildung
umfasst auch Angebote für Kinder (Kita, Grundschule)
Netzwerke wie der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter sind wichtige Bestandteile des Programms.
-
Förderung von Beteiligungsprojekten
Forderung nach flächendeckender Mitbestimmung von Kindern
Fokus: Vertrauen in Demokratie stärken
Das Ziel: Kinder sollen echte Beteiligungserfahrungen machen und nicht nur „mitspielen“.
-
Alltagspraxis: Abstimmungen, Beschwerdesysteme, Mitbestimmung bei Regeln
Ansatz: Demokratie wird gelernt, indem man sie tut
Demokratiebildung beginnt laut Fachpraxis ab dem frühen Kindesalter – übrigens auch in der Familie.
3. Bildungsformate & Projekte
-
Universitäten bieten kindgerechte Vorlesungen
Themen: Politik, Gesellschaft, Wissenschaft
Ziel: Verstehen statt Belehren
-
Demokratie-Workshops für Kinder (6–14 Jahre)
Inhalte, i.d.R. spielerisch und niedrigschwellig:
Wahlen
Mitbestimmung
politische Prozesse
Hier erleben Kinder ganz konkret in ihrem direkten Alltag, dass sie selbst etwas bewirken können.
-
z. B. Programme der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Fokus:
Meinungsbildung online
Umgang mit Informationen
digitale Teilhabe
Diese Projekte sind besonders wichtig, denn Kinder bewegen sich früh im digitalen Raum und brauchen Orientierung.
4. Netzwerke & langfristige Strukturen
-
bündeln Projekte, Forschung und Praxis
Ziele, Demokratiebildung systematisch verankern, Qualität sichern
Zum Beispiel „Demokratiebildung im Kindesalter“
-
Verbindung von Demokratiebildung und Kinderrechten
Grundlage: Beteiligungsrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention
Demokratiebildung ist kein Zusatzangebot, sondern Teil von Bildungspflicht
5. Typische Formate im Alltag (oft unterschätzt, aber zentral)
Klassenrat in Grundschulen
Abstimmungen im Unterricht
Beteiligung an Schulregeln
Mitbestimmung im Kita-Alltag
Projektarbeit & Gruppenentscheidungen
Hier geht es um realen Demokratie-Erfahrungen von Kindern. Keine großen Programme, sondern Entscheidungen, mit denen sie ihren Lebens- und Lernalltag mitbestimmen.
Was ist also jetzt mit Kinderrechten in Deutschland?
Die Antwort ist tatsächlich komplex. Deutschland hat faktisch Kinderrechte, aber keine explizite Verfassungsnorm. Die Debatte dreht sich bei uns weniger um das „Ob“, sondern um das Wie und mit welchen Folgen für das Elternrecht.
Was ist, wenn Erwachsene politische Entscheidungen treffen, die die Zukunft der Kinder vielleicht gefährden? In Bezug auf die Umwelt. Auf Aufrüstung. Auf Extremismus in jeder Richtung.
Kinder und Jugendliche können „nur“ ihre Stimme erheben. Protestieren, demonstrieren. Und hoffen, gehört zu werden.
Klar formulierte und gesetzlich verankerte Kinderrechte könnten hier den Erwachsenen von morgen schon heute helfen.

