Kinderrechte ins Grundgesetz!

Über 30 Jahre ist es her, seit Deutschland die UN Kinderrechtskonvention unterschrieben hat. Im Grundgesetz sind die Kinderrechte bei uns aber bisher nicht. Warum?

 
Kinderrechte ins Grundgesetz!

„Was macht ihr heute in der Schule?“, fragt Birte ihren achtjährigen Sohn Lukas beim Frühstück. „Keine Schulaufgabe, hoffentlich?“

„Nein, wir haben heute Kinderparlament.

„Echt? Und was macht ihr da?“

„Wir sprechen über Änderungen an der Schule. Wir können Vorschläge machen, und dann stimmen wir ab.“

„Wie, welche Änderungen? Weniger Unterricht?“

„Nein“, kichert Lukas. „Leider nicht. Aber ob wir auf dem neuen Spielplatz lieber eine Kletterwand oder lieber einen Basketballkorb haben wollen. Zum Beispiel. Oder wo wir unsere Wanderwoche haben möchten. Sowas halt. Ach, und wir stellen Regeln auf, dass wir uns alle respektieren sollen und so, du weißt schon, gegen Rassismus.“

Lukas ist stolz, dass er das Wort kennt. „Weißt du, wir Kinder haben Rechte, und wir können nicht früh genug anfangen, die zu lernen, sagt unsere Lehrerin.“

Birte ist beeindruckt.

 

Ja, Kinder haben Rechte

Bei uns ist es zum Glück meistens so, dass Erwachsene diese Rechte wahrnehmen und die Entscheidungen treffen, über Bildung, über Betreuung, über Sicherheit. Entscheidungen, die Kinder betreffen – aber die entscheiden nicht mit.

Vgl. 10 Kinderrechte - darum sind sie wichtig

Nicht, weil jemand es schlecht meint. Sondern weil es so vorgesehen ist. Kinder leben in einer Welt, die für sie organisiert wird. Sie sind geschützt, versorgt, erzogen – und gleichzeitig selten gehört.

 

Die Frage ist nicht, ob Kinder Rechte haben. Die Frage ist, wie sichtbar und verbindlich diese Rechte sind – auch dort, wo sie niemand laut einfordert.

 
Kinderrechte in Deutschland Überblick

Kinderrechte in Deutschland – ein Überblick

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde bei uns wenig über die Rechte von Kindern nachgedacht. Sie waren kleine Erwachsene, die es mit Strenge zu erziehen und zu bilden galt. Das änderte sich erst zu Beginn des vorigen Jahrhunderts. Ein Abriss:


  • 1900: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Kinder sind rechtlich Teil der Familie, stark unter elterlicher Autorität („väterliche Gewalt“).

  • 1919: Weimarer Reichsverfassung
    Erste Ansätze staatlicher Verantwortung für Kinder, aber noch keine subjektiven Kinderrechte.

  • 1949: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art. 6: Schutz von Ehe und Familie, Elternrecht ist zentral.
    Aber: Kinder werden nicht ausdrücklich als eigenständige Grundrechtsträger genannt (auch wenn sie faktisch Träger von Grundrechten sind).

  • 1960er–70er Jahre
    Wandel: Abschaffung autoritärer Erziehungsrechte, stärkere Orientierung am Kindeswohl.

  • 1989: UN-Kinderrechtskonvention
    Meilenstein: Kinder sind nun eigenständige Rechtssubjekte (Schutz, Förderung, Beteiligung).

  • 1992: Deutschland ratifiziert die UN Kinderrechtskonvention
    Anfangs mit Vorbehalten, 2010 wird sie dann vollständig anerkannt.

  • 2000er–heute:
    Ausbau von Kinderrechten im einfachen Recht (z. B. Beteiligung, Schutz vor Gewalt),
    aber noch keine explizite Verankerung im Grundgesetz.

 
Kinderrechte weltweit

Und wie sieht es sonst so aus, in der Welt?

Viele Staaten orientieren sich an der UN-Kinderrechtskonvention – mal mehr, mal weniger.

  • In Südeuropa gibt es oft gute Gesetzestexte, aber die Umsetzung ist schwach

  • In Ländern des Globalen Südens sind Kinder trotz der fast universell ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention durch Armut, Hunger, fehlende Bildung und bewaffnete Konflikte stark gefährdet. Millionen Kinder leiden unter Ausbeutung, Kinderarbeit, mangelnder Gesundheitsversorgung und Gewalt. Organisationen wie UNICEF und lokale Akteure, darunter auch die Deutsche Lebensbrücke, arbeiten an der Umsetzung von Schutz- und Förderrechten.

  • In den Industriestaaten ist die Umsetzung insgesamt deutlich besser, Kinderrechte haben aber auch dort nicht immer Verfassungsrang

 

Die größten Probleme in Bezug auf Kinderrechte

  • Kinderarbeit (in Afrika, Asien und Lateinamerika) ist das weltweit größte Problem bei der Umsetzung von Kinderrechten. Derzeit arbeiten geschätzt rund 160 Millionen Kinder, vor allem in der Landwirtschaft.

  • Kindersoldaten (v. a. in Konfliktregionen)

  • Fehlender Zugang zu Bildung (wegen Armut, keiner schulischen Infrastruktur oder auch Diskriminierung von Mädchen). Hier engagiert sich die Deutsche Lebensbrücke für Bildungsprojekte in Liberia

 
Wenn Kinder faktisch Rechte haben, warum sollen Kinderrechte dann noch ins Grundgesetz?

Wenn Kinder faktisch Rechte haben, warum sollen Kinderrechte dann noch ins Grundgesetz?

Ja, in Deutschland haben Kinder heute viele Rechte. Trotzdem macht eine Verankerung dieser Rechte im Grundgesetz Sinn – auch, um Kinderrechte vor Änderungen oder Rückschritten bei radikalen politischen Wechseln zu schützen. Hier sind ein paar Argumente dafür:

  • Eigenständige Grundrechtsträger sichtbar machen
    → Kinder sind nicht nur „Anhängsel“ der Eltern.

  • Kindeswohl verfassungsrechtlich stärken
    → klare Priorität bei staatlichen Entscheidungen (Gerichte, Behörden).

  • Beteiligungsrechte sichern
    → Kinder als Subjekte, nicht als Objekte staatlichen Handelns.

  • Verbindlichkeit erhöhen
    → Grundgesetz bindet Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung stärker als einfaches Recht.

  • Lücken im bestehenden System schließen
    → derzeit indirekter Schutz über Elternrechte, nicht über explizite Kinderrechte.

  • Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention konsequent fortführen

  • Signalwirkung
    → politisch und gesellschaftlich: Kinderrechte sind zentrale, unumstößliche  Werte.

 

Gibt es Gegenargumente, oder warum hält sich die Politik zurück?

Es gibt eine ganze Reihe von Stimmen in Gesellschaft und Politik, die trotzdem gegen eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sind. Warum? Ein Auswahl von Argumenten:

  • Elternrecht (Art. 6 GG) könnte relativiert werden
    → Sorge vor stärkerem staatlichen Eingriff in Familien.

  • „Symbolpolitik“-Argument
    → Kritiker sagen: Kinder haben bereits Grundrechte, eine zusätzliche Norm sei überflüssig.

  • Unklarheit der Formulierung
    → Begriffe wie „Kindeswohl“ sind auslegungsbedürftig → Kritiker befürchten mehr Macht für Gerichte.

  • Kompetenzverschiebung
    → Befürchtung: mehr Einfluss des Staates gegenüber Eltern.

  • Politischer Dissens
    → Uneinigkeit über konkrete Ausgestaltung (z. B. Gewichtung von Elternrecht vs. Kinderrecht).

 

Länder mit Kinderrechten in der Verfassung

Es gibt allerdings Länder, in denen Kinderrechte bereits in der Verfassung verankert sind. Z. B.

  • In Österreich stehen Kinderrechte seit 2011 ausdrücklich in der Verfassung

  • In der Schweiz sind Schutz und Förderung von Kindern in der Bundesverfassung verankert

  • Auch in Spanien ist der ausdrückliche Schutz von Kindern verfassungsrechtlich geregelt.

  • Portugal hat bereits sehr weitgehende Kinderrechte.

  • In Südafrika gelten besonders starke, detaillierte Kinderrechte.

  • In Brasilien sind Kinderrechte umfassend in der Verfassung verankert, inkl. der staatlichen Schutzpflicht

 

Demokratiefördernde Angebote für Kinder in Deutschland

Auch, wenn bei uns die Kinderrechte noch nicht im Grundgesetz verankert sind, gibt es in Deutschland seit Jahren eine ganze Reihe von Angeboten und Programmen, die bei den Kindern das Bewusstsein ihrer Rechte stärken und ihre Beteiligung im Sinne aktiver demokratischer Partizipation fördern:

 

1. Beteiligungsformate (direkte Mitbestimmung)

    • In vielen Städten, Schulen und Kitas etabliert

    • Formen: Kinderparlamente (kommunal oder schulisch), Kinderräte / Kinderkonferenzen

    • Funktion: Kinder diskutieren Themen und treffen Entscheidungen (z. B. Schulhofgestaltung, Freizeitangebote)

    • Ziel: Demokratie praktisch erleben

    Schon in Kitas sind gewählte Gremien oder regelmäßige Abstimmungen im Alltag üblich!

    • Beteiligungsprojekte in Städten (Workshops, Planungsprozesse)

    • Kinder werden in Stadtentwicklung oder Politik einbezogen

    • Ziel: Selbstwirksamkeit & politisches Verständnis

 

2. Bildung & Programme

    • zentrales Förderprogramm des Bundes

    • unterstützt Projekte gegen Extremismus und für demokratische Bildung

    • umfasst auch Angebote für Kinder (Kita, Grundschule)

    Netzwerke wie der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter sind wichtige Bestandteile des Programms.

    • Förderung von Beteiligungsprojekten

    • Forderung nach flächendeckender Mitbestimmung von Kindern

    • Fokus: Vertrauen in Demokratie stärken

    Das Ziel: Kinder sollen echte Beteiligungserfahrungen machen und nicht nur „mitspielen“.

    • Alltagspraxis: Abstimmungen, Beschwerdesysteme, Mitbestimmung bei Regeln

    • Ansatz: Demokratie wird gelernt, indem man sie tut

Demokratiebildung beginnt laut Fachpraxis ab dem frühen Kindesalter – übrigens auch in der Familie.

 

3. Bildungsformate & Projekte

    • Universitäten bieten kindgerechte Vorlesungen

    • Themen: Politik, Gesellschaft, Wissenschaft

    • Ziel: Verstehen statt Belehren

    • Demokratie-Workshops für Kinder (6–14 Jahre)

    • Inhalte, i.d.R. spielerisch und niedrigschwellig:

      • Wahlen

      • Mitbestimmung

      • politische Prozesse

    Hier erleben Kinder ganz konkret in ihrem direkten Alltag, dass sie selbst etwas bewirken können.

    • z. B. Programme der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

    • Fokus:

      • Meinungsbildung online

      • Umgang mit Informationen

      • digitale Teilhabe

    Diese Projekte sind besonders wichtig, denn Kinder bewegen sich früh im digitalen Raum und brauchen Orientierung.

 

4. Netzwerke & langfristige Strukturen

    • bündeln Projekte, Forschung und Praxis

    • Ziele, Demokratiebildung systematisch verankern, Qualität sichern

    • Zum Beispiel „Demokratiebildung im Kindesalter“

    • Verbindung von Demokratiebildung und Kinderrechten

    • Grundlage: Beteiligungsrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention

Demokratiebildung ist kein Zusatzangebot, sondern Teil von Bildungspflicht

 
Typische Formate im Alltag (oft unterschätzt, aber zentral)

5. Typische Formate im Alltag (oft unterschätzt, aber zentral)

  • Klassenrat in Grundschulen

  • Abstimmungen im Unterricht

  • Beteiligung an Schulregeln

  • Mitbestimmung im Kita-Alltag

  • Projektarbeit & Gruppenentscheidungen

Hier geht es um realen Demokratie-Erfahrungen von Kindern. Keine großen Programme, sondern Entscheidungen, mit denen sie ihren Lebens- und Lernalltag mitbestimmen.

 

Was ist also jetzt mit Kinderrechten in Deutschland?

Die Antwort ist tatsächlich komplex. Deutschland hat faktisch Kinderrechte, aber keine explizite Verfassungsnorm. Die Debatte dreht sich bei uns weniger um das „Ob“, sondern um das Wie und mit welchen Folgen für das Elternrecht.

Was ist, wenn Erwachsene politische Entscheidungen treffen, die die Zukunft der Kinder vielleicht gefährden? In Bezug auf die Umwelt. Auf Aufrüstung. Auf Extremismus in jeder Richtung.

Kinder und Jugendliche können „nur“ ihre Stimme erheben. Protestieren, demonstrieren. Und hoffen, gehört zu werden.

Klar formulierte und gesetzlich verankerte Kinderrechte könnten hier den Erwachsenen von morgen schon heute helfen.

MaJa Boselli

MaJa hat Romanistik und evangelische Theologie studiert. Sie schreibt seit über 20 Jahren Fachartikel im sozialen Bereich. Von praktischen Themen wie Kinderhilfe bis hin zur Sozialpolitik. Außerdem bloggt und twittert sie leidenschaftlich, seitdem es soziale Netzwerke gibt. Ihre Spezialität: so lange am Thema dranbleiben, bis allen alles klar ist. Ihr Motto: “ich schreibe, also bin ich.”

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